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   VGH Bayern, 05.02.2003 - 17 P 02.3215   

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VGH Bayern, 05.02.2003 - 17 P 02.3215 (https://dejure.org/2003,19262)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.02.2003 - 17 P 02.3215 (https://dejure.org/2003,19262)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 17 P 02.3215 (https://dejure.org/2003,19262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Personalvertretungsangelegenheit nach Landesrecht; Pflicht des Personalrats den von der Gruppe gewählten Gruppenvertreter in den Vorstand zu wählen und seine Freistellung zu beantragen; Bedeutung des Gruppenprinzips

  • Judicialis

    BayPVG Art. 32 Abs. 2; ; BayPVG Art. 46 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 08.12.1999 - 17 P 98.3412

    Ausschluß gewählter Gruppensprecher von der Vergabe von Vorsitzendenämtern zu

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2003 - 17 P 02.3215
    Der Senat hält - auch nach nochmaliger Überprüfung - an seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung fest, dass bei der Wahl des Personalratsvorsitzenden und seiner Stellvertreter die "geborenen" Vorstandsmitglieder nach Art. 32 Abs. 2 BayPVG aufgrund des Gruppenprinzips bei der Freistellung Vorrang vor den "gekorenen" Vorstandsmitgliedern des Art. 33 BayPVG haben (s. z.B. BayVGH vom 8.12.1999, 17 P 98.3412, PersV 2000, 276; vom 13.12.1991, Az. 17 P 90.3773; vom 10.12.1986, PersV 1988, 184 und vom 22.12.1982, PersV 1984, 416).

    Der Senat hält auch an den weiteren Ausführungen im Beschluss vom 8. Dezember 1999 (Az. 17 P 98.3412) fest:.

  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2003 - 17 P 02.3215
    Dass ein feststellender Ausspruch ausreichend ist, ergibt sich nach Auffassung des Senats daraus, dass im öffentlichen Dienst - und der Personalrat gehört dazu - unter Beachtung des Gewaltenteilungsprinzips davon auszugehen ist, dass die vollziehende Gewalt Entscheidungen der rechtsprechenden Gewalt stets respektiert, d.h. rechtskräftige Gerichtsentscheidungen von den Verfahrensbeteiligten befolgt werden (s. BVerwGE 51, 69/75; ebenso BGH NJW 1984, 1118/1119).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 7 C 71.75

    Verwaltungsrechtsweg - Zulässigkeit einer Klage - Aufnahme in Wählerverzeichnis -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2003 - 17 P 02.3215
    Dass ein feststellender Ausspruch ausreichend ist, ergibt sich nach Auffassung des Senats daraus, dass im öffentlichen Dienst - und der Personalrat gehört dazu - unter Beachtung des Gewaltenteilungsprinzips davon auszugehen ist, dass die vollziehende Gewalt Entscheidungen der rechtsprechenden Gewalt stets respektiert, d.h. rechtskräftige Gerichtsentscheidungen von den Verfahrensbeteiligten befolgt werden (s. BVerwGE 51, 69/75; ebenso BGH NJW 1984, 1118/1119).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvR 1011/78

    Personalrat

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2003 - 17 P 02.3215
    "Das Gruppenprinzip ist "für das Personalvertretungsrecht in Bund und Ländern gleichermaßen verbindlich" (BVerfG, Beschluss vom 27.3.1979, BVerfGE 51, 77/91; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 26.10.1977, BVerwGE 55, 17/19).
  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 19.76

    Freistellung von Vorstandsmitgliedern - Vorrang der Gruppenvorstandsmitglieder -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2003 - 17 P 02.3215
    "Das Gruppenprinzip ist "für das Personalvertretungsrecht in Bund und Ländern gleichermaßen verbindlich" (BVerfG, Beschluss vom 27.3.1979, BVerfGE 51, 77/91; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 26.10.1977, BVerwGE 55, 17/19).
  • VGH Bayern, 30.03.1993 - 3 B 92.2829
    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2003 - 17 P 02.3215
    Vielmehr kann das Personalratsgremium - und das drängt sich hier bei derart unterschiedlichen zahlenmäßigen Gruppenstärken wohl fast auf - die Geschäftsordnung gemäß Art. 42 BayPVG beschließen, in der Bestimmungen über die Geschäftsführung und - gegebenenfalls - auch die Verteilung einzelner Aufgaben auf einzelne Vorstandsmitglieder getroffen werden (vgl. auch Beschluss des Senats vom 17.9.1992, ZBR 1993, 279; Schelter/Seiler, BayPVG, RdNr. 11 zu Art. 42; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, BayPVG, RdNr. 11 zu Art. 42).
  • VGH Bayern, 13.02.1991 - 17 P 90.3773
    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2003 - 17 P 02.3215
    Der Senat hält - auch nach nochmaliger Überprüfung - an seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung fest, dass bei der Wahl des Personalratsvorsitzenden und seiner Stellvertreter die "geborenen" Vorstandsmitglieder nach Art. 32 Abs. 2 BayPVG aufgrund des Gruppenprinzips bei der Freistellung Vorrang vor den "gekorenen" Vorstandsmitgliedern des Art. 33 BayPVG haben (s. z.B. BayVGH vom 8.12.1999, 17 P 98.3412, PersV 2000, 276; vom 13.12.1991, Az. 17 P 90.3773; vom 10.12.1986, PersV 1988, 184 und vom 22.12.1982, PersV 1984, 416).
  • VGH Bayern, 24.10.2006 - 17 PE 06.2494

    Auswahl der von dienstlicher Tätigkeit freizustellenden Personalratsmitglieder;

    Zur Begründung verwies das Verwaltungsgericht auf Art. 46 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Art. 32 Abs. 2 Satz 2 BayPVG und auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 5. Februar 2003 Az. 17 P 02.3215.

    Zu demselben Ergebnis ist der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 5. Februar 2003 Az. 17 P 02.3215 gekommen.

  • VGH Hessen, 25.03.2004 - 22 TL 1372/02

    Bestimmung des Gegenstandswerts in Wahlanfechtungsverfahren

    Dem folgt - soweit ersichtlich - die überwiegende Auffassung der Obergerichte und setzt für personalvertretungsrechtliche Wahlanfechtungsverfahren den Gegenstandswert in Höhe des Auffangwertes ohne Differenzierung nach der Größe des Personalrates fest (vgl. u.a. Bayer. VGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2003 - 17 P 02.3215 - PersV 2004 S. 60 ff. = juris und vom 16. Juni 1999 - 17 C 99.546 - BayVBl. 2000 S. 478 = juris m.w.N. auf Entscheidungen des OVG Saarlouis und des OVG Hamburg).
  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 17 P 12.1378

    Der Begriff der Wahl oder Auswahl als Mittel demokratischen Handelns muss nicht

    Unter diesen Umständen stellt sich die (Aus)Wahl des jeweiligen Kandidaten nur noch als formaler Akt zur Findung einer rechtlich gebotenen Entscheidung dar (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2003 - 17 P 02.3215 - PersV 2004, 60 zur Wahl des zweiten stellvertretenden Personalratsvorsitzenden).
  • VG München, 17.04.2012 - M 20 P 12.858

    Verweigerte Freistellung; Listenschutz

    Dies kann ein Grund für die Auflösung des Personalrates sein (VGH Beschluss vom 8.12.88 Az.: 17 P 88.2492, VGH Beschluss vom 5.2.2003, Az.: 17 P 02.3215, VGH Beschluss vom 30.4.2009 Az.: 17 P 08.541).
  • VGH Bayern, 17.10.2011 - 17 P 11.1430

    Anspruch auf Freistellung von den Kosten der Einschaltung von Rechtsanwälten in

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe die im Ausgangsverfahren in Mitten stehende Rechtsfrage zuletzt mit Beschluss vom 5. Februar 2003 (Az. 17 P 02.3215) entschieden und seine bisherige Rechtsauffassung noch einmal ausdrücklich bekräftigt.
  • VG München, 17.05.2011 - M 20 P 10.6291

    Kostenerstattung; Rechtsanwalt; abgelehnt

    Vor der dem anhängigen Verfahren zugrundeliegenden Beschwerdeentscheidung vom 30. April 2009 hat der Senat zuletzt im Beschluss vom 5. Februar 2003 (17 P 02.3215) erneut bekräftigt, dass der nach Art. 32 BayPVG zu bildende Vorstand aus den Gruppensprechern, den "geborenen" Vorstandsmitgliedern besteht.
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